Die umstrittene Gaspipeline kann vorerst nicht in Betrieb gehen. Laut Bundesnetzagentur muss die Betreiberfirma zunächst nach deutschem Recht organisiert werden, sonst drohen Bußgelder. Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline Nord Stream 2 vorlä
https://www.t-online.de/nachrichten/id_91152446/bundesnetzagentur-setzt-zertifizierung-fuer-nord-stream-2-vorerst-aus.html .Bundesnetzagentur setzt Zertifizierung für Nord Stream 2 vorerst aus
Die umstrittene Gaspipeline kann vorerst nicht in Betrieb gehen. Laut Bundesnetzagentur muss die Betreiberfirma zunächst nach deutschem Recht organisiert werden, sonst drohen Bußgelder. Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die Gaspipeline Nord Stream 2 vorlä
https://www.t-online.de/nachrichten/id_91152446/bundesnetzagentur-setzt-zertifizierung-fuer-nord-stream-2-vorerst-aus.html .